Geld für Ihr Projekt aus dem Nachbarschaftsfonds beantragen
Das Quartiersmanagement Südhöfe möchte das Engagement der Bewohner und Einrichtungen stärken und sie bei der Umsetzung ihrer Ideen unterstützen. Dafür braucht es oft auch Geld. Zu diesem Zweck verwalten wir unseren sogenannten Nachbarschaftsfonds, der jährlich insgesamt 20.000 € umfasst. Die eine Hälfte stammt aus Städtebaufördermitteln von Bund und Ländern und die andere Hälfte steuert die Landeshauptstadt Dresden bei. Ob ein Projekt finanziert wird oder nicht, darüber entscheidet der Quartiersbeirat. Die Regelungen für die Verwendung der Gelder finden Sie in diesen Richtlinien.
Wer darf Anträge stellen?
Alle! Unser Nachbarschaftsfonds schließt niemanden aus. Privatpersonen, Vereine, Initiativen, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen dürfen Anträge stellen, solange das Projekt in unserem Fördergebiet umgesetzt wird.
Wofür gibt es Geld?
Geld gibt es für Projekte, die der Gemeinschaft unseres Quartiers zugutekommen und die Lebensqualität der Anwohnenden verbessern. Natürlich müssen sie auch realistisch durchführbar sein, die finanziellen Vorgaben einhalten und den rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Eine Übersicht der bereits geförderten Projekte finden Sie hier.
Im Nachbarschaftsfonds befinden sich jährlich insgesamt 20.000 €, aufgeteilt in:
- 10.000 € für investive, investionsvorbereitende und investionbegleitende Maßnahmen (z. B. Verschönerung von Flächen, Anschaffung von Gegenständen und Durchführung von Bürgerbeteiligungen)
- 10.000 € für nichtinvestive Maßnahmen (z. B. Durchführung von Festen und Bildungsangeboten)
Wie stelle ich einen Antrag?
Sie füllen den Projektantrag aus und reichen ihn beim Quartiersmanagement Südhöfe ein. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Punkte:
- Bei Ordnungs- und Baumaßnahmen sowie bei der Anschaffung von Gegenständen ab insgesamt 400 € brutto muss eine Nutzungsvereinbarung mit dem Quartiersmanagement Südhöfe abgeschlossen werden.
- Bei Ordnungs- und Baumaßnahmen ab 2.000 € brutto sowie bei der Anschaffung von Gegenständen ab insgesamt 800 € brutto müssen dem Projektantrag drei aktuelle und vergleichbare Kostenvoranschläge beigelegt werden.
Um die Nutzungsvereinbarung kümmert sich das Quartiersmanagement Südhöfe. Die Vereinbarung regelt die Rückgabe und Weiterverwendung der Gegenstände oder Anlagen, nachdem das Projekt beendet ist. Außerdem legt sie fest, dass der Nutzer – also der Antragsteller – die ggf. anfallenden Kosten für den Betrieb und die Wartung übernimmt.
Welche Fristen gibt es?
Projektanträge können das ganze Jahr über beim Quartiersmanagement Südhöfe eingereicht werden, Fristen gibt es keine. Der Quartiersbeirat entscheidet in der Regel dreimal jährlich darüber, ob ein Projekt über den Nachbarschaftsfonds finanziert wird oder nicht. Falls noch ausreichend Gelder zur Verfügung stehen, informiert Sie das Quartiersmanagement Südhöfe rechtzeitig vor den Sitzungen des Quartiersbeirats darüber. Bei Interesse an einer Projektförderung empfehlen wir Ihnen daher, unseren Newsletter zu abonnieren. Unsere Kontaktangaben finden Sie hier.
Was passiert, nachdem der Antrag eingereicht wurde?
Der Quartiersbeirat prüft Ihren Projektantrag und entscheidet mehrheitsgebunden darüber, ob er genehmigt wird oder nicht. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinien für unser Fördergebiet. Stimmt der Quartiersbeirat Ihrem Antrag zu, dann erhalten Sie von uns ein Schreiben, dass Ihnen die Finanzierung Ihres Projekts bestätigt. Nun können Sie mit Ihrer Idee loslegen. Sie erhalten Ihr Geld, sobald uns die dazugehörigen Rechnungen und Zahlungsnachweise vorliegen. Diese reichen Sie bitte ebenfalls beim Quartiersmanagement Südhöfe ein.
Das Quartiersmanagement Südhöfe berät Sie selbstverständlich bei jedem Schritt. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns oder schauen Sie während unserer Sprechzeiten in unserem Quartiersbüro vorbei. Unsere Kontaktangaben finden Sie hier.